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🇮🇹

Mehrwertsteuer in Italien

Mehrwertsteuersätze in Italien 2026: Regelsatz 22 %, 10 %, 5 % und 4 %. Netto ⇄ Brutto mit einem Klick berechnen.

Regelsatz & Ermäßigte Sätze

MwSt-SatzMwSt
22 %Normal
10 %Verringert
5 %Ermäßigt
4 %Stark ermäßigt

Währung : € (EUR)

Die italienische Mehrwertsteuer, dort IVA (Imposta sul Valore Aggiunto) genannt, ist die wichtigste indirekte Steuer des Landes. Unternehmen berechnen sie auf ihre Umsätze und führen sie an den Staat ab. Eine Besonderheit: Italien kennt 2026 vier Sätze und zählt damit zu den am stärksten gestaffelten Systemen Europas.

Die vier italienischen MwSt-Sätze

  • 22 % — Regelsatz (aliquota ordinaria): die meisten Waren und Dienstleistungen.
  • 10 % — Zwischensatz: Beherbergung, Gastronomie, bestimmte Lebensmittel, Strom.
  • 5 % — ermäßigter Satz: bestimmte soziale Leistungen und spezifische Produkte.
  • 4 % — stark ermäßigter Satz: Grundnahrungsmittel, Presse, medizinische Hilfsmittel.

So berechnen Sie die MwSt in Italien

Um von einem Nettobetrag zu einem Bruttobetrag zu gelangen:

Brutto = Netto × (1 + Satz). Beispiel bei 22 %: 100 € netto × 1,22 = 122 € brutto, also 22 € MwSt.

Für die Umkehrung teilen Sie den Bruttobetrag durch (1 + Satz): 122 € ÷ 1,22 = 100 € netto. Der Rechner oben erledigt beides automatisch.

Die partita IVA der Selbstständigen

In Italien muss jeder Selbstständige eine partita IVA eröffnen, seine Umsatzsteuernummer. Sie steht auf jeder Rechnung und dient der Verwaltung zur Identifizierung des Steuerpflichtigen. Je nach Umsatz profitieren manche vom regime forfettario, einem vereinfachten Pauschalregime mit günstigem Steuersatz.

MwSt-Rechner

MwSt-Satz
davon MwSt
22%
0,00

Italienische MwSt offline berechnen

Die TVA-Calcul App enthält alle vier italienischen IVA-Sätze und 79 weitere Länder, auch ohne Internet.

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Häufige Fragen zur italienischen MwSt

Der Regelsatz (aliquota ordinaria) beträgt 22 % und gilt für die meisten Waren und Dienstleistungen.
Die « partita IVA » ist die italienische Umsatzsteuernummer für Selbstständige und Unternehmen. Ohne sie kann keine gewerbliche Rechnung gestellt werden.
Der Satz von 4 % gilt für Grundnahrungsmittel, die Presse (Zeitungen, Zeitschriften) und bestimmte medizinische Hilfsmittel.