Zum Inhalt springen
🇦🇹

Mehrwertsteuer in Österreich

Mehrwertsteuersätze in Österreich 2026: Regelsatz 20 %, 13 % und ermäßigt 10 %. Netto ⇄ Brutto in Euro mit einem Klick berechnen.

Regelsatz & Ermäßigte Sätze

MwSt-SatzMwSt
20 %Normal
13 %Verringert
10 %Ermäßigt

Währung : € (EUR)

Die österreichische Mehrwertsteuer heißt MwSt, aber auch USt (Umsatzsteuer). Es ist die indirekte Steuer, die Unternehmen berechnen und an das Finanzamt abführen. 2026 wendet Österreich drei Sätze in Euro an.

Die österreichischen MwSt-Sätze

  • 20 % — Regelsatz: die meisten Waren und Dienstleistungen.
  • 13 % — Zwischensatz: Kultur, Wein aus Eigenproduktion, Eintrittskarten.
  • 10 % — ermäßigter Satz: Lebensmittel, Wohnungsmieten, Bücher.

So berechnen Sie die MwSt in Österreich

Um von einem Nettobetrag zu einem Bruttobetrag zu gelangen:

Brutto = Netto × (1 + Satz). Beispiel beim Regelsatz von 20 %: 100 € netto × 1,20 = 120 € brutto, also 20 € MwSt.

Für die Umkehrung teilen Sie den Bruttobetrag durch (1 + Satz): 120 € ÷ 1,20 = 100 € netto. Der Rechner oben erledigt beides automatisch.

USt: zwei Namen für dieselbe Steuer

Besonderheit 2026: In Österreich werden MwSt und USt gleichbedeutend für dieselbe Steuer verwendet, wobei USt der amtliche Begriff des Umsatzsteuergesetzes ist. Der in Europa eher seltene Zwischensatz von 13 % deckt spezifische Bereiche ab, etwa kulturelle Leistungen, Eintrittskarten und Wein aus der Eigenproduktion des Winzers. Der ermäßigte Satz von 10 % gilt hingegen für Grundbedürfnisse wie Lebensmittel, Wohnungsmieten und Bücher. Diese drei Stufen erfordern eine sorgfältige Einordnung jeder Leistung, bevor der korrekte Betrag berechnet wird.

MwSt-Rechner

MwSt-Satz
davon MwSt
20%
0,00

Österreichische MwSt offline berechnen

Die TVA-Calcul App enthält die österreichischen Sätze (USt) und 79 weitere Länder, auch ohne Internet.

Für iOS laden

Häufige Fragen zur österreichischen MwSt

Die MwSt heißt auch USt (Umsatzsteuer). Beide Begriffe bezeichnen dieselbe Steuer. Der Regelsatz beträgt 20 %.
Der Satz von 10 % gilt unter anderem für Lebensmittel, Wohnungsmieten und Bücher.
Der Satz von 13 % gilt unter anderem für kulturelle Leistungen, Wein aus Eigenproduktion und bestimmte Eintrittskarten.