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Umgekehrte MwSt: Netto berechnen

Umgekehrte MwSt-Berechnung: Ermitteln Sie den Nettobetrag aus dem Brutto. Formel, Beispiele und Abgrenzung zur Reverse-Charge-Regelung.

Den Nettobetrag aus dem Brutto ermitteln

Die „umgekehrte" Berechnung geht von einem Bruttobetrag aus, um den Nettobetrag und die MwSt zu ermitteln. Das ist nützlich, wenn Sie nur den ausgewiesenen Bruttopreis kennen.

Die Formel lautet: Netto = Brutto ÷ (1 + Satz).

Beispiel bei 19 %: 119 € brutto ÷ 1,19 = 100 € netto, also 19 € MwSt.

Geben Sie den Betrag einfach in das Bruttofeld des Rechners ein: Netto und MwSt werden sofort berechnet.

Nicht mit dem Reverse-Charge verwechseln

Achtung: Der Begriff „umgekehrte MwSt" bezeichnet manchmal das Reverse-Charge-Verfahren, bei dem im B2B-Geschäft der Käufer statt des Verkäufers die MwSt schuldet — häufig im innergemeinschaftlichen Handel und im Bau. Das ist eine Melderegel und unterscheidet sich von der reinen Netto-/Brutto-Umrechnung.

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