MwSt und Kleinunternehmer
Kleinunternehmerregelung bei der MwSt: Prinzip, Umsatzgrenzen, Pflichtangabe auf Rechnungen und Wechsel zur Regelbesteuerung.
Als Kleinunternehmer fallen Sie standardmäßig unter die Kleinunternehmerregelung: Sie berechnen Ihren Kunden keine MwSt und ziehen keine Vorsteuer ab.
Das Prinzip der Kleinunternehmerregelung
Solange Ihr Umsatz unter den geltenden Grenzen bleibt, weisen Ihre Rechnungen keine MwSt aus. In Frankreich muss der Hinweis erscheinen:
« TVA non applicable, art. 293 B du CGI »
Was passiert bei Überschreitung?
Über der Grenze werden Sie MwSt-pflichtig: Sie berechnen sie auf Ihre Umsätze, führen sie ab und können die Vorsteuer auf geschäftliche Einkäufe abziehen. Netto- und Bruttopreis unterscheiden sich dann — der Rechner hilft bei der Umrechnung.
Freiwillige Option zur MwSt?
Manche Selbstständige entscheiden sich für die Steuerpflicht, um die Vorsteuer auf Investitionen abzuziehen. Das lohnt sich bei hohen geschäftlichen Einkäufen.