Zum Inhalt springen

Innergemeinschaftlicher Handel: Reverse-Charge und USt-IdNr.

Reverse-Charge zwischen EU-Unternehmen verstehen: USt-IdNr., Rechnung ohne MwSt, VIES-Prüfung und der Unterschied zur einfachen Netto-Brutto-Umrechnung.

Der innergemeinschaftliche Handel regelt Geschäfte zwischen umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen aus verschiedenen EU-Ländern. Anders als bei einem klassischen Inlandsverkauf wird eine B2B-Transaktion innerhalb der EU meist ohne MwSt in Rechnung gestellt — dank eines Mechanismus namens Reverse-Charge-Verfahren (umgekehrte Steuerschuldnerschaft).

Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.)

Jedes Unternehmen, das am innergemeinschaftlichen Handel teilnimmt, benötigt eine USt-IdNr., vergeben vom Bundeszentralamt für Steuern: DE gefolgt von 9 Ziffern. In Frankreich lautet das Format FR + zwei Prüfziffern + die 9-stellige SIREN-Nummer. Jedes EU-Land hat ein eigenes Format, stets mit dem zweistelligen Ländercode beginnend.

Das Reverse-Charge-Verfahren zwischen Unternehmen

Verkauft ein deutsches Unternehmen eine Ware oder Dienstleistung an ein umsatzsteuerpflichtiges Unternehmen in einem anderen EU-Land (und umgekehrt), wird die Rechnung ohne MwSt ausgestellt. Nicht der Verkäufer, sondern der Käufer meldet und zahlt die fällige MwSt — zum in seinem eigenen Land geltenden Satz — in seiner eigenen Steuererklärung an. So muss sich der Verkäufer nicht in jedem Land registrieren, in dem er Geschäftskunden hat.

Auf der Rechnung ersetzt ein ausdrücklicher Hinweis den Steuersatz: „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers" oder „Reverse Charge", meist mit Verweis auf § 13b UStG. Fehlen dieser Hinweis und die beiden USt-IdNr. (Verkäufer und Käufer) auf der Rechnung, kann die Steuerbefreiung bei einer Prüfung infrage gestellt werden.

USt-IdNr. mit VIES prüfen

Vor Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens muss geprüft werden, ob die USt-IdNr. des Kunden gültig und aktiv ist — eine falsche oder gelöschte Nummer macht die Steuerbefreiung ungültig. Das offizielle Tool VIES (VAT Information Exchange System) der Europäischen Kommission ermöglicht die kostenlose Prüfung jeder EU-USt-IdNr. in wenigen Sekunden.

Nicht zu verwechseln mit der Netto-Brutto-Umrechnung

Das Reverse-Charge-Verfahren darf nicht mit der einfachen umgekehrten Berechnung eines Nettobetrags aus einem Bruttobetrag verwechselt werden: Es handelt sich um eine deklaratorische Regel (wer meldet die Steuer an), nicht um eine Rechenformel. Unser Ratgeber zur umgekehrten MwSt erklärt diesen Unterschied und die klassische Rechenformel.

Und im B2C-Bereich: die einzige Anlaufstelle (OSS)

Für Fernverkäufe und digitale Dienstleistungen an Privatpersonen in anderen EU-Ländern gilt eine andere Logik: Ab einer jährlichen Gesamtschwelle von 10.000 € grenzüberschreitender Verkäufe muss der Verkäufer den MwSt-Satz des Wohnsitzlands des Kunden anwenden, nicht seinen eigenen. Statt sich in jedem Land zu registrieren, kann er diese MwSt über die einzige Anlaufstelle OSS (One Stop Shop) zentral anmelden und abführen.

Außerhalb der EU: ein anderes Regime

Geschäfte mit Ländern außerhalb der EU (Vereinigtes Königreich, Schweiz, USA...) unterliegen nicht dem innergemeinschaftlichen Reverse-Charge-Verfahren, sondern dem Regime für Ein- und Ausfuhren, mit einer von der Zollbehörde auf Basis des Ziellandsatzes berechneten Einfuhrumsatzsteuer. Der TVA-Calcul-Rechner deckt die Sätze von 82 Ländern ab, innerhalb und außerhalb der EU — siehe die Seite MwSt nach Ländern.

Die App

Berechnen Sie die MwSt überall, auch offline.