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MwSt 7 %: Berechnung und Anwendungsbereich

Der ermäßigte Satz der deutschen MwSt von 7 %: Lebensmittel, Bücher, Nahverkehr. Netto ⇄ Brutto sofort berechnen und praktische Beispiele.

MwSt-SatzMwSt
7 %Ermäßigt

Der ermäßigte Satz von 7 % gilt für Waren und Dienstleistungen, die der Gesetzgeber als besonders förderungswürdig einstuft: Lebensmittel, Bücher und Presseerzeugnisse, den öffentlichen Nahverkehr und Beherbergungsleistungen.

MwSt von 7 % berechnen

Um vom Nettobetrag zum Bruttobetrag zu gelangen, multiplizieren Sie mit 1,07:

Brutto = Netto × 1,07. Beispiel: 200 € netto × 1,07 = 214 € brutto, also 14 € MwSt.

Für die Umkehrung teilen Sie den Bruttobetrag durch 1,07:

Netto = Brutto ÷ 1,07. Beispiel: 214 € brutto ÷ 1,07 = 200 € netto.

Welche Produkte und Leistungen betroffen sind

  • Lebensmittel: die meisten Grundnahrungsmittel, mit Ausnahmen bei den meisten Getränken.
  • Bücher und Presse: gedruckte und digitale Bücher, Zeitungen und Zeitschriften.
  • Öffentlicher Nahverkehr: Bus, Bahn und U-Bahn auf Kurzstrecken.
  • Beherbergung: die reine Übernachtungsleistung in Hotels (nicht zwingend Frühstück oder Minibar, siehe FAQ).
  • Kulturelle Angebote: Eintritt in Theater, Konzerte, Museen und zoologische Gärten.
  • Blumen und Pflanzen, sowie einige landwirtschaftliche Erzeugnisse.

Speisen vor Ort oder zum Mitnehmen: ein häufiger Fehler

Die Abgrenzung ist nicht die Örtlichkeit, sondern die Art der Leistung. Speisen zum Mitnehmen oder zur Lieferung, ohne Bewirtungsservice, werden mit 7 % besteuert. Der Verzehr vor Ort mit Bedienung (Tische, Geschirr, Servicepersonal) gilt dagegen als Dienstleistung und unterliegt dem Regelsatz von 19 %. Getränke sind unabhängig davon praktisch immer mit 19 % besteuert, von wenigen Ausnahmen wie Milch abgesehen. Ein Imbiss, der sowohl einen Schnellverzehr-Bereich als auch einen reinen Verkaufstresen betreibt, muss diese Unterscheidung sauber auf der Kasse abbilden.

Beispiel für eine Bäckerei

Eine Bäckerei verkauft ein Brötchen für 1,50 € netto zum Mitnehmen und einen Kaffee für 2,50 € netto, den der Kunde im Sitzbereich der Bäckerei trinkt. Das Brötchen wird mit 7 % besteuert (1,50 € × 1,07 = 1,61 € brutto), der Kaffee mit Sitzplatznutzung dagegen mit 19 % (2,50 € × 1,19 = 2,98 € brutto) — selbst wenn beides auf demselben Bon steht. Kassensysteme im Gastronomiebereich müssen diese doppelte Verbuchung zuverlässig abbilden.

Bücher: gedruckt oder digital, gleicher Satz

Lange Zeit galt der ermäßigte Satz nur für gedruckte Bücher. Seit einer Reform werden E-Books und digitale Zeitschriften genauso wie ihre gedruckten Pendants mit 7 % besteuert, sofern sie funktional einem Buch entsprechen — reine Software- oder Datenbankzugänge bleiben davon ausgenommen.

Vergleich mit dem Regelsatz

Für den Standardsatz, der außerhalb dieser Ausnahmen gilt, siehe MwSt 19 %. Für die Kleinunternehmerregelung und weitere Besonderheiten des deutschen Systems siehe MwSt in Deutschland.

MwSt-Rechner

MwSt-Satz
davon MwSt
19%
0,00

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Ermäßigten Satz offline berechnen

Die TVA-Calcul App berechnet den Satz von 7 % und 81 weitere Länder, auch ohne Internet.

Häufige Fragen zur MwSt von 7 %

Nur teilweise: Speisen zum Mitnehmen oder zur Lieferung sind mit 7 % besteuert, aber der Verzehr vor Ort mit Bedienung gilt als Dienstleistung und unterliegt dem Regelsatz von 19 %. Getränke sind praktisch immer mit 19 % besteuert.
Ja, digitale Bücher und Zeitschriften werden seit einer Reform genauso wie ihre gedruckten Pendants mit 7 % besteuert.
Seit 2010 wendet der Gesetzgeber den ermäßigten Satz auf reine Beherbergungsleistungen an. Zusatzleistungen wie Frühstück oder Minibar können separat mit 19 % berechnet werden.